Schädlingsvorsorge nach LMHV
Betriebe der Lebensmittelverarbeitung müssen regelmäßige Kontrollen auf Schädlingsfreiheit durchführen und bei Feststellung von Befall diesen sachgerecht bekämpfen.
- Kontrollen
- Dokumentationen
- Fachlicher Beistand
- Einweisung und Schulung von Personal
- Regelmäßige Wartungen und Kontrollen
- eventuelle Bekämpfungen
Schädlingsvorsorge allgemein
- Beratung über mögliche Eigenmaßnahmen
- Einsatz giftfreier Nachweisköder in sensiblen Bereichen
- Ständige Systemanpassung an veränderte Bedingungen
- Hinweis auf befallsbegünstigende Mängel
- Einsatz wirksamer Monitorsysteme zur sicheren Befallsermittlung